Beratung nach ASiG §6
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Regelmäßige Begehung der Betriebsstätte
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- Beratung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Beratung in besonderen Fällen, z. B. Jugendlichen und Schwangere
- Unterstützung bei der Unterweisung und Schulung von Mitarbeitenden und Sicherheitsbeauftragten
Die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit werden ausschließlich von Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt.