Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung und professionelle Beratung in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Unternehmer sind nach § 2 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Zu den Tätigkeiten des Betriebsarztes gehört:
- regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
- Teilnahme an Sitzungen zum Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- auf Maßnahmen zur Prävention hinzuwirken und aufzuklären
- Beratung des Arbeitgebers bezüglich der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Auswahl und Beratung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Körperschutzmitteln
- Fragen in Ergonomie und Arbeitsplatzeinrichtung
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Fragen zum Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederung nach Krankheit