Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
DGUV
Eignungsuntersuchungen sind Pflichtuntersuchungen!
Wir haben Ihnen hier einige Beispiele zusammen gestellt:
- G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G 26 – Tragen von Atemschutzgeräten, zum Beispiel bei der Feuerwehr
- G 28 – Arbeiten in sauerstoffreduzierter Athmosphäre
- G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr
- Fahr-Erlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF):
- Bus
- Taxi
- LKW
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung